Wahlphysiotherapeutin – keine Kassen

Ablauf

Ablauf

Verordnung, Befundaufnahme, Ziel und Therapie

  1. Um die Therapie anteilsmäßig von Ihrer Krankenkasse erstatte zu bekommen, benötigen Sie eine Verordnung von einem Haus- oder Facharzt.

  2. Nach einer telefonischen Terminvereinbarung erfolgt in der ersten Behandlung eine Befundaufnahme und gleichzeitig eine erste Behandlungseinheit.

  3. Die physiotherapeutische Behandlung orientiert sich an den Beschwerden und Funktionseinschränkungen des Patienten.

  4. Ziel ist die Wiederherstellung und Erhaltung bzw. Förderung der natürlichen Bewegungsabläufe. Dafür werden verschiedene Behandlungstechniken eingesetzt.

  5. Die Einheiten werden bar nach jeder Therapiestunde bezahlt.

  6. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Endrechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückverrechnung einreichen können.